rehazentrum.net

Reha-Zentren in Bayern

Die Kurzantwort: In Bayern (Landeshauptstadt München, rund 13.369.000 Einwohner) sind 44 Reha-Zentren erfasst.

Was das für Betroffene bedeutet

Im Zusammenspiel mit weiteren Verfahrensschritten wird die Bedeutung deutlich. Bei der Wahl der Reha-Einrichtung lohnt es sich, nicht nur auf die Entfernung zum Wohnort zu schauen, sondern auch auf die fachliche Spezialisierung auf das eigene Krankheitsbild. Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es, einen begründeten Vorschlag zu machen.

Erfasste Reha-Zentren in Bayern

Wie Sie einen Reha-Platz in Bayern bekommen

Der Zugang zu einer Reha-Einrichtung läuft standardmäßig so: Mehr dazu im Ratgeber Reha-Antrag stellen.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.

Was ist Übergangsgeld und wer bekommt es?

Übergangsgeld gleicht während der Reha den Verdienstausfall aus, wenn zuvor Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung bestand. Es wird von der Rentenversicherung als Kostenträger gezahlt.

Kann ich eine Reha auch ambulant statt stationär machen?

Ja, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der ambulanten Reha wohnen Sie zu Hause und suchen die Einrichtung tagsüber auf, oft mit Fahrdienst. Ambulante Reha macht bundesweit rund 16 Prozent aller medizinischen Reha-Leistungen aus, mit deutlichen regionalen Unterschieden.

Was bedeutet es, wenn eine Reha-Einrichtung Vertragspartner der Krankenkasse ist?

Vertragskliniken haben feste Konditionen mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart. Bei einer Wunscheinrichtung außerhalb dieses Vertragsnetzes können unter Umständen Mehrkosten für die versicherte Person entstehen.

Was ist eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung?

Sie ist Teil des Entlassungsberichts und schätzt ein, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr ins Erwerbsleben möglich ist. Sie beeinflusst häufig Folgeentscheidungen wie Erwerbsminderungsrente oder weitere Reha-Maßnahmen.

Wie finde ich heraus, welches Bundesland für mich zuständig ist?

Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Bundesland, sondern nach dem Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft) und dessen Regionalstruktur. Das Bundesland bestimmt lediglich, welche Reha-Einrichtungen in der Nähe liegen.