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Reha-Zentren in Rheinland-Pfalz

Schnell erklärt: In Rheinland-Pfalz (Landeshauptstadt Mainz, rund 4.109.000 Einwohner) sind 11 Reha-Zentren erfasst.

Bedeutung im Verfahrensalltag

Verstehen lässt sich der Punkt am besten im Zusammenspiel mit anderen Aspekten des Verfahrens. Wer unsicher ist, welcher Kostenträger zuständig ist, muss das nicht selbst herausfinden: Nach § 14 SGB IX muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen klären oder weiterleiten.

Erfasste Reha-Zentren in Rheinland-Pfalz

Wie Sie einen Reha-Platz in Rheinland-Pfalz bekommen

In der Praxis läuft die Suche meist über drei Wege: Mehr dazu im Ratgeber Reha-Antrag stellen.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann ich eine Reha auch ambulant statt stationär machen?

Ja, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der ambulanten Reha wohnen Sie zu Hause und suchen die Einrichtung tagsüber auf, oft mit Fahrdienst. Ambulante Reha macht bundesweit rund 16 Prozent aller medizinischen Reha-Leistungen aus, mit deutlichen regionalen Unterschieden.

Was passiert bei einem Abbruch der Reha-Maßnahme?

Ein Abbruch aus medizinischen Gründen wird vom ärztlichen Personal der Einrichtung dokumentiert und dem Kostenträger gemeldet. Ein eigenmächtiger Abbruch ohne medizinischen Grund kann sich auf spätere Anträge auswirken.

Was ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?

Eine Vorsorge- oder Reha-Maßnahme der Krankenkasse für Elternteile mit erschöpfungsbedingten Beschwerden, bei der das Kind mit aufgenommen und parallel betreut wird. Zuständig ist in aller Regel die Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung.

Ist eine Reha auch bei chronischen Erkrankungen ohne akutes Ereignis möglich?

Ja, ein Heilverfahren kann unabhängig von einem akuten Krankenhausaufenthalt beantragt werden, wenn eine chronische Erkrankung die Erwerbsfähigkeit oder Selbstständigkeit beeinträchtigt.

Wie oft kann ich eine Reha beantragen?

Es gibt keine feste Obergrenze, die medizinische Notwendigkeit entscheidet im Einzelfall. Bei manchen Reha-Arten (etwa onkologischer Nachsorge) sind wiederholte Anträge in gewissen Zeitabständen üblich und werden bei entsprechender Begründung bewilligt.