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Reha-Zentren in Saarland

Wesentliches vorweg: In Saarland (Landeshauptstadt Saarbrücken, rund 980.000 Einwohner) sind 1 Reha-Zentren erfasst.

In der Praxis

Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet den eigenen Fall schneller ein. Ein oft unterschätzter Punkt: Fahrtkosten zur Reha werden von vielen Kostenträgern anteilig erstattet. Ein entsprechendes Formularfeld findet sich meist direkt im Antrag, wird aber gelegentlich übersehen.

Erfasste Reha-Zentren in Saarland

Wie Sie einen Reha-Platz in Saarland bekommen

Der übliche Weg führt über die folgenden Stationen: Mehr dazu im Ratgeber Reha-Antrag stellen.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wie lange dauert es, bis ein Reha-Antrag bearbeitet ist?

Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Krankenhausaufenthalt gelten beschleunigte Verfahren, teils mit Direkteinleitung ohne Wartezeit auf die Bewilligung. Bei einem regulären Heilverfahren ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern.

Werden Kinder während einer Reha der Eltern mitversorgt?

Bei einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme werden Kinder mit aufgenommen und parallel betreut. Bei einer regulären Reha eines Elternteils ohne diese spezielle Maßnahme muss die Kinderbetreuung anderweitig organisiert werden.

Kann ich mir die Reha-Klinik selbst aussuchen?

Nach § 8 SGB IX besteht ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können eine Einrichtung vorschlagen, der Kostenträger prüft, ob die sozialmedizinischen Kriterien erfüllt sind und weist bei Erfüllung in der Regel die Wunscheinrichtung zu.

Was ist der Unterschied zwischen Reha-Bedürftigkeit und Reha-Fähigkeit?

Reha-Bedürftigkeit bedeutet, dass eine Reha medizinisch notwendig ist. Reha-Fähigkeit bedeutet, dass der gesundheitliche Zustand eine aktive Teilnahme an den Maßnahmen überhaupt zulässt. Beides muss gegeben sein.

Was passiert, wenn mein Reha-Antrag abgelehnt wird?

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Dagegen kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, idealerweise mit ergänzenden ärztlichen Unterlagen. Bleibt es bei der Ablehnung, ist eine kostenfreie Klage vor dem Sozialgericht möglich.