Reha-Zentren in Schleswig-Holstein
Schnell erklärt: In Schleswig-Holstein (Landeshauptstadt Kiel, rund 2.953.000 Einwohner) sind 8 Reha-Zentren erfasst.
Bedeutung im Verfahrensalltag
Verstehen lässt sich der Punkt am besten im Zusammenspiel mit anderen Aspekten des Verfahrens. Bei längerer Erkrankung kann die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) den Übergang zurück in den Job erleichtern. Sie wird ärztlich begleitet und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber umgesetzt.
Erfasste Reha-Zentren in Schleswig-Holstein
Wie Sie einen Reha-Platz in Schleswig-Holstein bekommen
Der Zugang zu einer Reha-Einrichtung läuft standardmäßig so: Mehr dazu im Ratgeber Reha-Antrag stellen.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.
Kann ich während einer laufenden Reha die Einrichtung wechseln?
Das ist die Ausnahme und bedarf triftiger Gründe, etwa wenn die Einrichtung die notwendige Behandlung nachweislich nicht leisten kann. Ein Wechsel muss mit dem Kostenträger abgestimmt werden.
Werden Fahrtkosten zur Reha erstattet?
Je nach Kostenträger werden Fahrtkosten ganz oder anteilig erstattet. Bei Zuständigkeit der Krankenkasse oder Rentenversicherung liegt dem Antragsformular meist ein eigenes Feld für Fahrtkostenerstattung bei.
Was passiert mit meinem Job während einer längeren Reha?
Der Arbeitsplatz bleibt während einer bewilligten Reha-Maßnahme erhalten. Bei längerer Abwesenheit kann im Anschluss die stufenweise Wiedereingliederung helfen, schrittweise zurück in den vollen Job zu finden.
Was ist eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung?
Sie ist Teil des Entlassungsberichts und schätzt ein, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr ins Erwerbsleben möglich ist. Sie beeinflusst häufig Folgeentscheidungen wie Erwerbsminderungsrente oder weitere Reha-Maßnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen Reha und Kur?
Medizinische Rehabilitation zielt darauf ab, Erwerbsfähigkeit oder Selbstständigkeit nach Krankheit, Unfall oder Operation wiederherzustellen. Vorsorgeleistungen (umgangssprachlich Kur) sollen eine drohende Erkrankung verhindern oder eine leichtere Beeinträchtigung lindern und laufen meist über die Krankenkasse.