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HNO-Reha

Kurz gesagt: Reha bei Hör-, Gleichgewichts- und Stimmstörungen.

In den Erläuterungen der Kostenträger taucht HNO-Reha auf. Reha bei Hör-, Gleichgewichts- und Stimmstörungen.

Worum es geht

Die HNO-Reha behandelt Tinnitus, Hörstörungen, Gleichgewichtsprobleme und Zustände nach Operationen im Kopf-Hals-Bereich, mit Schwerpunkt auf Alltagsbewältigung und bei Bedarf logopädischer Behandlung.

Praktische Bedeutung

Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng.

Aus der Praxis

Bei einer AHB nach Krankenhausaufenthalt zählt Schnelligkeit — je eher die Reha beginnt, desto besser meist der Behandlungserfolg.

Häufige Fragen

Aus dem redaktionellen Alltag: die häufigsten Fragen zum Thema.

Wie oft kann ich eine Reha beantragen?

Es gibt keine feste Obergrenze, die medizinische Notwendigkeit entscheidet im Einzelfall. Bei manchen Reha-Arten (etwa onkologischer Nachsorge) sind wiederholte Anträge in gewissen Zeitabständen üblich und werden bei entsprechender Begründung bewilligt.

Kann der Arbeitgeber eine Reha verlangen oder ablehnen?

Der Arbeitgeber kann eine Reha weder verlangen noch ablehnen, da die Entscheidung zwischen versicherter Person, Ärztin oder Arzt und Kostenträger liegt. Der Arbeitgeber wird über die Abwesenheit informiert, nicht aber über medizinische Details.

Was ist die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)?

Dabei kehren Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise mit reduzierter Stundenzahl an den Arbeitsplatz zurück, ärztlich begleitet und von Krankenkasse oder Rentenversicherung unterstützt.

Was passiert, wenn während der Reha eine weitere Erkrankung auftritt?

Die Einrichtung behandelt akute Zwischenfälle in der Regel selbst oder verlegt bei Bedarf in ein Krankenhaus. Die Reha-Maßnahme kann anschließend fortgesetzt oder neu beantragt werden, je nach Schwere des Ereignisses.

Kann privat Versicherten eine Reha verweigert werden?

Privat Krankenversicherte haben Anspruch gemäß ihrem Versicherungstarif. Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen Tarifen, weshalb eine Klärung mit dem Versicherer vor der Antragstellung sinnvoll ist.