rehazentrum.net

Mutter-Kind-Kur

Kurz gesagt: Vorsorge- oder Reha-Maßnahme für Mütter mit Kind.

Vor der Antragstellung ist ein Verständnis von Mutter-Kind-Kur hilfreich. Vorsorge- oder Reha-Maßnahme für Mütter mit Kind.

Worum es geht

Die Mutter-Kind-Kur ist eine Vorsorge- oder Reha-Leistung der Krankenkasse für Mütter mit erschöpfungsbedingten Beschwerden. Kinder werden während der Maßnahme mit aufgenommen und parallel betreut.

Praktische Bedeutung

Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng.

Aus der Praxis

Bei einer AHB nach Krankenhausaufenthalt zählt Schnelligkeit — je eher die Reha beginnt, desto besser meist der Behandlungserfolg.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Zählt eine Reha als Krankschreibung?

Während einer stationären Reha gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Reha-Zeit wird entsprechend angerechnet. Details klärt der behandelnde Betrieb oder Arbeitgeber am besten direkt mit der Krankenkasse.

Was ist der Unterschied zwischen Reha-Klinik und Krankenhaus?

Krankenhäuser behandeln akute Erkrankungen und Notfälle. Reha-Kliniken setzen im Anschluss an oder unabhängig von einer Akutbehandlung an, mit dem Ziel, Funktionsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum wiederherzustellen.

Was bedeutet Reha vor Rente?

Der Grundsatz besagt, dass vor der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente geprüft werden muss, ob medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit erhalten können. Er betrifft insbesondere Berufe mit hoher körperlicher Belastung.

Kann ich während einer laufenden Reha die Einrichtung wechseln?

Das ist die Ausnahme und bedarf triftiger Gründe, etwa wenn die Einrichtung die notwendige Behandlung nachweislich nicht leisten kann. Ein Wechsel muss mit dem Kostenträger abgestimmt werden.

Muss ich für die Reha selbst etwas bezahlen?

Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung fallen in der Regel 10 Euro Zuzahlung pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr an, bei der Krankenkasse für bis zu 28 Tage. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.