Peer Counseling
Kurz gesagt: Beratung durch selbst Betroffene.
Für die Einordnung des eigenen Falls ist Peer Counseling ein Baustein. Beratung durch selbst Betroffene.
Worum es geht
Beim Peer Counseling beraten Menschen mit eigener Behinderungs- oder Krankheitserfahrung andere Betroffene. Der Ansatz wird zunehmend auch in Reha-Einrichtungen ergänzend zur professionellen Beratung eingesetzt.
Praktische Bedeutung
Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng.
- Teilhabe — Zentrales Ziel des deutschen Reha- und Sozialrechts.
Wer das Wunsch- und Wahlrecht nutzen möchte, sollte den Klinikwunsch medizinisch begründen, nicht nur mit einer Ortspräferenz.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.
Was ist eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung?
Sie ist Teil des Entlassungsberichts und schätzt ein, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr ins Erwerbsleben möglich ist. Sie beeinflusst häufig Folgeentscheidungen wie Erwerbsminderungsrente oder weitere Reha-Maßnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen Reha-Klinik und Krankenhaus?
Krankenhäuser behandeln akute Erkrankungen und Notfälle. Reha-Kliniken setzen im Anschluss an oder unabhängig von einer Akutbehandlung an, mit dem Ziel, Funktionsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum wiederherzustellen.
Kann ich mir die Reha-Klinik selbst aussuchen?
Nach § 8 SGB IX besteht ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können eine Einrichtung vorschlagen, der Kostenträger prüft, ob die sozialmedizinischen Kriterien erfüllt sind und weist bei Erfüllung in der Regel die Wunscheinrichtung zu.
Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)?
LTA-Leistungen, umgangssprachlich berufliche Reha, unterstützen die berufliche Wiedereingliederung, wenn eine gesundheitliche Einschränkung die bisherige Tätigkeit ausschließt. Dazu zählen Umschulungen, Anpassungsqualifizierungen und technische Arbeitshilfen.
Zählt eine Reha als Krankschreibung?
Während einer stationären Reha gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Reha-Zeit wird entsprechend angerechnet. Details klärt der behandelnde Betrieb oder Arbeitgeber am besten direkt mit der Krankenkasse.