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Persönliches Budget

Wesentliches vorweg: Geldleistung statt Sachleistung für Teilhabeleistungen.

Wer einen Reha-Antrag vorbereitet, wird auf Persönliches Budget stossen. Geldleistung statt Sachleistung für Teilhabeleistungen.

Definition und Einordnung

Das Persönliche Budget ermöglicht es Menschen mit Behinderung, Teilhabeleistungen als Geldbetrag statt als Sachleistung zu erhalten und damit selbst zu organisieren, etwa für Assistenzleistungen.

In der Praxis

Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet den eigenen Fall schneller ein.

Erfahrungswert

Sozialverbände wie VdK oder SoVD beraten Mitglieder kostengünstig bei Widerspruch und Klage.

Häufige Fragen

Betroffene und Angehörige stellen zu diesem Punkt häufig folgende Fragen.

Was passiert nach dem Ende der Reha?

Am Ende steht ein Entlassungsbericht mit Behandlungsverlauf, Ergebnissen und einer sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung, der an Kostenträger und weiterbehandelnde Ärzte geht. Je nach Ergebnis können Reha-Sport, Funktionstraining oder eine stufenweise Wiedereingliederung folgen.

Bekomme ich während der Reha weiter Gehalt?

In der Regel wird während der Reha Übergangsgeld (bei Zuständigkeit der Rentenversicherung) oder Verletztengeld (bei der Berufsgenossenschaft) gezahlt, sofern zuvor Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung bestand. Die Höhe orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen.

Was bedeutet es, wenn eine Reha-Einrichtung Vertragspartner der Krankenkasse ist?

Vertragskliniken haben feste Konditionen mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart. Bei einer Wunscheinrichtung außerhalb dieses Vertragsnetzes können unter Umständen Mehrkosten für die versicherte Person entstehen.

Was passiert bei einem Abbruch der Reha-Maßnahme?

Ein Abbruch aus medizinischen Gründen wird vom ärztlichen Personal der Einrichtung dokumentiert und dem Kostenträger gemeldet. Ein eigenmächtiger Abbruch ohne medizinischen Grund kann sich auf spätere Anträge auswirken.

Zählt eine Reha als Krankschreibung?

Während einer stationären Reha gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Reha-Zeit wird entsprechend angerechnet. Details klärt der behandelnde Betrieb oder Arbeitgeber am besten direkt mit der Krankenkasse.