Kostenträger der Reha: Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft?
Wesentliches vorweg: Wer für welche Reha-Situation zahlt und wie sich die Zuständigkeiten unterscheiden.
Deutsche Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn eine Reha-Leistung die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen soll und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (in der Regel Mindestzeiten mit Pflichtbeiträgen in den letzten Jahren vor Antragstellung). Sie ist meist zuständig bei Erwerbstätigen mittleren Alters mit Aussicht auf Rückkehr ins Erwerbsleben.
Gesetzliche Krankenkasse
Die Krankenkasse springt ein, wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist, etwa bei Kindern, Rentnerinnen und Rentnern oder wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rentenversicherung nicht erfüllt sind. Auch Vorsorgeleistungen und Mutter-Kind-Maßnahmen laufen über die Krankenkasse.
Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung
Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit ist die zuständige Berufsgenossenschaft der Kostenträger. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dann sowohl die medizinische Reha als auch gegebenenfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Private Krankenversicherung
Privat Krankenversicherte haben Anspruch auf Reha-Leistungen gemäß ihrem Versicherungstarif. Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Tarifen und sollten vorab mit dem Versicherer geklärt werden, insbesondere bei der Wahl der Einrichtung.
Wenn die Zuständigkeit unklar ist
Nach § 14 SGB IX muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, oder den Antrag an den vermutlich zuständigen Träger weiterleiten. Antragstellende müssen sich also nicht selbst durch die Zuständigkeiten kämpfen.
Ergänzende Arztberichte können einen Antrag oder Widerspruch deutlich stärken, wenn sie konkret auf die Ablehnungsgründe eingehen.
Häufige Fragen
Aus dem redaktionellen Alltag: die häufigsten Fragen zum Thema.
Gibt es eine Altersgrenze für Reha-Maßnahmen?
Nein, weder nach oben noch nach unten gibt es eine feste Altersgrenze. Es gibt spezialisierte Angebote für Kinder und Jugendliche ebenso wie für ältere Menschen in der geriatrischen Reha.
Muss ich für die Reha extra Urlaub nehmen?
Nein, während einer bewilligten Reha-Maßnahme gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Zeit wird entsprechend der Zuständigkeit des Kostenträgers abgesichert, nicht als regulärer Urlaub.
Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Reha-Kliniken inhaltlich?
Inhaltlich unterliegen beide denselben medizinischen Standards und der Reha-Qualitätssicherung. Unterschiede liegen eher in Ausstattung, Trägerschaft und teils in der Spezialisierung auf bestimmte Fachbereiche.
Kann ich während einer laufenden Reha die Einrichtung wechseln?
Das ist die Ausnahme und bedarf triftiger Gründe, etwa wenn die Einrichtung die notwendige Behandlung nachweislich nicht leisten kann. Ein Wechsel muss mit dem Kostenträger abgestimmt werden.
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ermöglicht es, Teilhabeleistungen als Geldbetrag statt als Sachleistung zu erhalten und damit selbst zu organisieren, etwa für Assistenzleistungen im Alltag.