Widerspruch gegen eine Reha-Ablehnung: So gehen Sie vor
In einem Satz: Was zu tun ist, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde.
Die Widerspruchsfrist
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Frist steht im Bescheid selbst in der Rechtsbehelfsbelehrung. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und lässt sich nur noch in Ausnahmefällen anfechten.
Was in den Widerspruch gehört
Ein Widerspruch sollte kurz begründet werden, warum die Reha aus Sicht der antragstellenden Person medizinisch notwendig ist. Hilfreich sind ergänzende ärztliche Stellungnahmen, die die im Ablehnungsbescheid genannten Gründe konkret entkräften.
Der Ablauf nach dem Widerspruch
Der Kostenträger prüft den Widerspruch erneut, oft unter Einbeziehung des Sozialmedizinischen Dienstes. Bleibt es bei der Ablehnung, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann vor dem Sozialgericht geklagt werden, das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei.
Unterstützung bei Widerspruch und Klage
Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD unterstützen Mitglieder bei Widerspruch und Klage. Auch Fachanwälte für Sozialrecht können hinzugezogen werden, insbesondere wenn der Fall komplex ist.
Vor der Antragstellung mit dem Sozialdienst des Krankenhauses sprechen — er kennt die Formulare und Fristen im Detail.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)?
LTA-Leistungen, umgangssprachlich berufliche Reha, unterstützen die berufliche Wiedereingliederung, wenn eine gesundheitliche Einschränkung die bisherige Tätigkeit ausschließt. Dazu zählen Umschulungen, Anpassungsqualifizierungen und technische Arbeitshilfen.
Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Reha-Kliniken inhaltlich?
Inhaltlich unterliegen beide denselben medizinischen Standards und der Reha-Qualitätssicherung. Unterschiede liegen eher in Ausstattung, Trägerschaft und teils in der Spezialisierung auf bestimmte Fachbereiche.
Was ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?
Eine Vorsorge- oder Reha-Maßnahme der Krankenkasse für Elternteile mit erschöpfungsbedingten Beschwerden, bei der das Kind mit aufgenommen und parallel betreut wird. Zuständig ist in aller Regel die Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung.
Werden Reisebegleitpersonen bei der Reha mitversorgt?
Bei bestimmten Indikationen, etwa bei Kindern oder bei stark eingeschränkter Mobilität, kann eine Begleitperson mit aufgenommen werden. Das muss beim Antrag gesondert vermerkt und begründet werden.
Bekomme ich während der Reha weiter Gehalt?
In der Regel wird während der Reha Übergangsgeld (bei Zuständigkeit der Rentenversicherung) oder Verletztengeld (bei der Berufsgenossenschaft) gezahlt, sofern zuvor Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung bestand. Die Höhe orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen.