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Ambulantes Rehazentrum Gera - SRH Wald-Klinikum Gera

Die Kurzantwort: Ambulantes Rehazentrum Gera - SRH Wald-Klinikum Gera ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Thüringen.

BundeslandThüringen

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Was das für Betroffene bedeutet

Im Zusammenspiel mit weiteren Verfahrensschritten wird die Bedeutung deutlich. Wer unsicher ist, welcher Kostenträger zuständig ist, muss das nicht selbst herausfinden: Nach § 14 SGB IX muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen klären oder weiterleiten.

Zu dieser Einrichtung sind aktuell nur die Grunddaten (Name, Standort, Bundesland) erfasst. Adresse, Telefon oder Website fehlen in der zugrunde liegenden Kartenquelle, was bei kleineren oder neueren Einträgen häufiger vorkommt.

Wie Sie einen Platz hier bekommen

Der Ablauf ist in Deutschland weitgehend einheitlich geregelt: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.

Was oft übersehen wird

Was oft ins Rutschen kommt: Fahrtkosten zur Reha werden erstattet, aber nur, wenn der entsprechende Antrag gleich mitgestellt wird, nicht nachträglich.

Kleiner Hinweis

Bei Unsicherheit über den richtigen Kostenträger hilft ein Anruf bei der Rentenversicherung oder Krankenkasse weiter — die Klärungspflicht liegt beim Träger.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was ist eine Adaptionsphase bei einer Sucht-Reha?

Die Adaptionsphase folgt auf die eigentliche Entwöhnungsbehandlung und dient der schrittweisen Rückkehr in Alltag und Berufsleben, häufig mit begleitetem Wohnen und Arbeitserprobung.

Kann ich mir die Reha-Klinik selbst aussuchen?

Nach § 8 SGB IX besteht ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können eine Einrichtung vorschlagen, der Kostenträger prüft, ob die sozialmedizinischen Kriterien erfüllt sind und weist bei Erfüllung in der Regel die Wunscheinrichtung zu.

Ist eine Reha auch bei chronischen Erkrankungen ohne akutes Ereignis möglich?

Ja, ein Heilverfahren kann unabhängig von einem akuten Krankenhausaufenthalt beantragt werden, wenn eine chronische Erkrankung die Erwerbsfähigkeit oder Selbstständigkeit beeinträchtigt.

Was passiert nach dem Ende der Reha?

Am Ende steht ein Entlassungsbericht mit Behandlungsverlauf, Ergebnissen und einer sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung, der an Kostenträger und weiterbehandelnde Ärzte geht. Je nach Ergebnis können Reha-Sport, Funktionstraining oder eine stufenweise Wiedereingliederung folgen.

Muss ich für die Reha selbst etwas bezahlen?

Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung fallen in der Regel 10 Euro Zuzahlung pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr an, bei der Krankenkasse für bis zu 28 Tage. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.