Bückeberg-Klinik
Kurz gesagt: Bückeberg-Klinik ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Bad Eilsen, Niedersachsen.
| Adresse | Wiesenstraße 1, 31707 Bad Eilsen |
|---|---|
| Bundesland | Niedersachsen |
| Telefon | +49 5722 881 0 |
| Website | www.bueckeberg-klinik.de |
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Praktische Bedeutung
Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng. Bei längerer Erkrankung kann die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) den Übergang zurück in den Job erleichtern. Sie wird ärztlich begleitet und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber umgesetzt.
Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle die Anschrift und eine Telefonnummer und eine Website hinterlegt, nicht jedoch der Betreiber.
Wie Sie einen Platz hier bekommen
Betroffene finden einen passenden Reha-Platz in der Regel auf einem von drei Wegen: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.
Was oft übersehen wird
Was viele nicht bedenken: Das Wunsch- und Wahlrecht ist kein uneingeschränkter Anspruch auf jede beliebige Klinik, sondern muss medizinisch oder durch besondere Bedürfnisse begründet sein.
Wer das Wunsch- und Wahlrecht nutzen möchte, sollte den Klinikwunsch medizinisch begründen, nicht nur mit einer Ortspräferenz.
Häufige Fragen
Betroffene und Angehörige stellen zu diesem Punkt häufig folgende Fragen.
Was ist eine Adaptionsphase bei einer Sucht-Reha?
Die Adaptionsphase folgt auf die eigentliche Entwöhnungsbehandlung und dient der schrittweisen Rückkehr in Alltag und Berufsleben, häufig mit begleitetem Wohnen und Arbeitserprobung.
Kann ich mehrere Reha-Anträge gleichzeitig stellen?
Üblich ist ein Antrag pro Anliegen. Bei mehreren gleichzeitig bestehenden Erkrankungen wird meist eine Einrichtung gesucht, die alle relevanten Fachbereiche abdecken kann, statt mehrere Anträge parallel zu stellen.
Wie finde ich heraus, welches Bundesland für mich zuständig ist?
Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Bundesland, sondern nach dem Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft) und dessen Regionalstruktur. Das Bundesland bestimmt lediglich, welche Reha-Einrichtungen in der Nähe liegen.
Wie erfahre ich, ob eine Einrichtung meinen Fachbereich abdeckt?
Die fachliche Ausrichtung einer Einrichtung erfahren Sie am zuverlässigsten direkt bei der Einrichtung selbst oder über den Sozialdienst, der bei der Antragstellung passende Vorschläge macht.
Was passiert nach dem Ende der Reha?
Am Ende steht ein Entlassungsbericht mit Behandlungsverlauf, Ergebnissen und einer sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung, der an Kostenträger und weiterbehandelnde Ärzte geht. Je nach Ergebnis können Reha-Sport, Funktionstraining oder eine stufenweise Wiedereingliederung folgen.