m&i-Fachklinik
Kurz gesagt: m&i-Fachklinik ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Niedersachsen.
| Adresse | Auf der Schanze 3 |
|---|---|
| Bundesland | Niedersachsen |
| Website | www.fachklinik-bad-pyrmont.de |
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Für den Alltag
Erst mit Blick auf die umliegenden Themen wird die Rolle im Antragsverfahren klar. Sozialverbände wie VdK oder SoVD sowie Fachanwälte für Sozialrecht helfen bei komplexeren Fällen weiter, etwa wenn ein Widerspruch mehrfach abgelehnt wurde oder die Zuständigkeit strittig bleibt.
Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle die Anschrift und eine Website hinterlegt, nicht jedoch eine Telefonnummer und der Betreiber.
Wie Sie einen Platz hier bekommen
Betroffene finden einen passenden Reha-Platz in der Regel auf einem von drei Wegen: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.
Was oft übersehen wird
Was viele nicht bedenken: Das Wunsch- und Wahlrecht ist kein uneingeschränkter Anspruch auf jede beliebige Klinik, sondern muss medizinisch oder durch besondere Bedürfnisse begründet sein.
Fahrtkosten zur Reha werden bei vielen Kostenträgern anteilig erstattet — das Antragsformular enthält meist ein eigenes Feld dafür.
Häufige Fragen
Aus dem redaktionellen Alltag: die häufigsten Fragen zum Thema.
Wie oft kann ich eine Reha beantragen?
Es gibt keine feste Obergrenze, die medizinische Notwendigkeit entscheidet im Einzelfall. Bei manchen Reha-Arten (etwa onkologischer Nachsorge) sind wiederholte Anträge in gewissen Zeitabständen üblich und werden bei entsprechender Begründung bewilligt.
Was ist der Unterschied zwischen AHB und einer normalen Reha?
Die AHB (Anschlussheilbehandlung) schliesst zeitnah an einen Krankenhausaufenthalt an, oft mit beschleunigtem Verfahren. Ein reguläres Heilverfahren wird unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt eigenständig beantragt, die Bearbeitung dauert meist länger.
Muss ich für die Reha selbst etwas bezahlen?
Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung fallen in der Regel 10 Euro Zuzahlung pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr an, bei der Krankenkasse für bis zu 28 Tage. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.
Was bedeutet es, wenn eine Reha-Einrichtung Vertragspartner der Krankenkasse ist?
Vertragskliniken haben feste Konditionen mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart. Bei einer Wunscheinrichtung außerhalb dieses Vertragsnetzes können unter Umständen Mehrkosten für die versicherte Person entstehen.
Was passiert, wenn während der Reha eine weitere Erkrankung auftritt?
Die Einrichtung behandelt akute Zwischenfälle in der Regel selbst oder verlegt bei Bedarf in ein Krankenhaus. Die Reha-Maßnahme kann anschließend fortgesetzt oder neu beantragt werden, je nach Schwere des Ereignisses.