Nachsorgeklinik Tannheim
Kurz gesagt: Nachsorgeklinik Tannheim ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Baden-Württemberg.
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Website | www.tannheim.de |
| Betreiber | Nachsorgeklinik Tannheim gemeinnützige GmbH |
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Für den Alltag
Erst mit Blick auf die umliegenden Themen wird die Rolle im Antragsverfahren klar. Für Betroffene heißt das im Alltag: Je konkreter der Antrag medizinisch begründet ist, desto reibungsloser läuft in der Regel die Bearbeitung. Der Sozialdienst im Krankenhaus oder die behandelnde Praxis kennen die Formulare und können gezielt unterstützen.
Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle eine Website und der Betreiber hinterlegt, nicht jedoch die Anschrift und eine Telefonnummer.
Wie Sie einen Platz hier bekommen
Der Ablauf ist in Deutschland weitgehend einheitlich geregelt: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.
Was oft übersehen wird
Was oft ins Rutschen kommt: Fahrtkosten zur Reha werden erstattet, aber nur, wenn der entsprechende Antrag gleich mitgestellt wird, nicht nachträglich.
Vor der Antragstellung mit dem Sozialdienst des Krankenhauses sprechen — er kennt die Formulare und Fristen im Detail.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.
Gibt es eine Altersgrenze für Reha-Maßnahmen?
Nein, weder nach oben noch nach unten gibt es eine feste Altersgrenze. Es gibt spezialisierte Angebote für Kinder und Jugendliche ebenso wie für ältere Menschen in der geriatrischen Reha.
Kann der Arbeitgeber eine Reha verlangen oder ablehnen?
Der Arbeitgeber kann eine Reha weder verlangen noch ablehnen, da die Entscheidung zwischen versicherter Person, Ärztin oder Arzt und Kostenträger liegt. Der Arbeitgeber wird über die Abwesenheit informiert, nicht aber über medizinische Details.
Was ist der Unterschied zwischen Reha-Bedürftigkeit und Reha-Fähigkeit?
Reha-Bedürftigkeit bedeutet, dass eine Reha medizinisch notwendig ist. Reha-Fähigkeit bedeutet, dass der gesundheitliche Zustand eine aktive Teilnahme an den Maßnahmen überhaupt zulässt. Beides muss gegeben sein.
Wie finde ich heraus, welches Bundesland für mich zuständig ist?
Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Bundesland, sondern nach dem Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft) und dessen Regionalstruktur. Das Bundesland bestimmt lediglich, welche Reha-Einrichtungen in der Nähe liegen.
Was ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?
Eine Vorsorge- oder Reha-Maßnahme der Krankenkasse für Elternteile mit erschöpfungsbedingten Beschwerden, bei der das Kind mit aufgenommen und parallel betreut wird. Zuständig ist in aller Regel die Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung.