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Paritätische Suchthilfe Niedersachsen

Schnell erklärt: Paritätische Suchthilfe Niedersachsen ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Hannover, Niedersachsen.

AdresseDüsternstraße 3, 30459 Hannover
BundeslandNiedersachsen
Websiteparitaetische-suchthilfe-nds.de

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Was das für Betroffene bedeutet

Im Zusammenspiel mit weiteren Verfahrensschritten wird die Bedeutung deutlich. Bei der Wahl der Reha-Einrichtung lohnt es sich, nicht nur auf die Entfernung zum Wohnort zu schauen, sondern auch auf die fachliche Spezialisierung auf das eigene Krankheitsbild. Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es, einen begründeten Vorschlag zu machen.

Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle die Anschrift und eine Website hinterlegt, nicht jedoch eine Telefonnummer und der Betreiber.

Wie Sie einen Platz hier bekommen

Betroffene finden einen passenden Reha-Platz in der Regel auf einem von drei Wegen: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.

Was oft übersehen wird

Was viele nicht bedenken: Das Wunsch- und Wahlrecht ist kein uneingeschränkter Anspruch auf jede beliebige Klinik, sondern muss medizinisch oder durch besondere Bedürfnisse begründet sein.

Praxis-Tipp

Das Datum des Bescheids genau notieren — die Widerspruchsfrist läuft ab Zugang, nicht ab Ausstellungsdatum.

Häufige Fragen

Betroffene und Angehörige stellen zu diesem Punkt häufig folgende Fragen.

Zählt eine Reha als Krankschreibung?

Während einer stationären Reha gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Reha-Zeit wird entsprechend angerechnet. Details klärt der behandelnde Betrieb oder Arbeitgeber am besten direkt mit der Krankenkasse.

Was ist die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)?

Dabei kehren Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise mit reduzierter Stundenzahl an den Arbeitsplatz zurück, ärztlich begleitet und von Krankenkasse oder Rentenversicherung unterstützt.

Wer ist für meinen Reha-Antrag zuständig?

Das hängt von Erwerbsstatus und Diagnose ab: Bei Erwerbstätigen mit ausreichenden Pflichtbeitragszeiten meist die Deutsche Rentenversicherung, sonst die gesetzliche Krankenkasse, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft. Ist die Zuständigkeit unklar, muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen weiterleiten.

Was bedeutet es, wenn eine Reha-Einrichtung Vertragspartner der Krankenkasse ist?

Vertragskliniken haben feste Konditionen mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart. Bei einer Wunscheinrichtung außerhalb dieses Vertragsnetzes können unter Umständen Mehrkosten für die versicherte Person entstehen.

Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Reha-Kliniken inhaltlich?

Inhaltlich unterliegen beide denselben medizinischen Standards und der Reha-Qualitätssicherung. Unterschiede liegen eher in Ausstattung, Trägerschaft und teils in der Spezialisierung auf bestimmte Fachbereiche.