Reha Med VS
In einem Satz: Reha Med VS ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Baden-Württemberg.
| Bundesland | Baden-Württemberg |
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Praktische Bedeutung
Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng. Sozialverbände wie VdK oder SoVD sowie Fachanwälte für Sozialrecht helfen bei komplexeren Fällen weiter, etwa wenn ein Widerspruch mehrfach abgelehnt wurde oder die Zuständigkeit strittig bleibt.
Die zugrunde liegende Kartendatenquelle enthält für diese Einrichtung bislang nur den Namen und die grobe Verortung. Ergänzende Kontaktdaten liegen noch nicht vor.
Wie Sie einen Platz hier bekommen
Betroffene finden einen passenden Reha-Platz in der Regel auf einem von drei Wegen: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.
Was oft übersehen wird
Was viele nicht bedenken: Das Wunsch- und Wahlrecht ist kein uneingeschränkter Anspruch auf jede beliebige Klinik, sondern muss medizinisch oder durch besondere Bedürfnisse begründet sein.
Wer das Wunsch- und Wahlrecht nutzen möchte, sollte den Klinikwunsch medizinisch begründen, nicht nur mit einer Ortspräferenz.
Häufige Fragen
Aus dem redaktionellen Alltag: die häufigsten Fragen zum Thema.
Was ist der Unterschied zwischen Reha-Bedürftigkeit und Reha-Fähigkeit?
Reha-Bedürftigkeit bedeutet, dass eine Reha medizinisch notwendig ist. Reha-Fähigkeit bedeutet, dass der gesundheitliche Zustand eine aktive Teilnahme an den Maßnahmen überhaupt zulässt. Beides muss gegeben sein.
Muss ich für die Reha extra Urlaub nehmen?
Nein, während einer bewilligten Reha-Maßnahme gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Zeit wird entsprechend der Zuständigkeit des Kostenträgers abgesichert, nicht als regulärer Urlaub.
Wer ist für meinen Reha-Antrag zuständig?
Das hängt von Erwerbsstatus und Diagnose ab: Bei Erwerbstätigen mit ausreichenden Pflichtbeitragszeiten meist die Deutsche Rentenversicherung, sonst die gesetzliche Krankenkasse, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft. Ist die Zuständigkeit unklar, muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen weiterleiten.
Was passiert nach dem Ende der Reha?
Am Ende steht ein Entlassungsbericht mit Behandlungsverlauf, Ergebnissen und einer sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung, der an Kostenträger und weiterbehandelnde Ärzte geht. Je nach Ergebnis können Reha-Sport, Funktionstraining oder eine stufenweise Wiedereingliederung folgen.
Kann ich während einer laufenden Reha die Einrichtung wechseln?
Das ist die Ausnahme und bedarf triftiger Gründe, etwa wenn die Einrichtung die notwendige Behandlung nachweislich nicht leisten kann. Ein Wechsel muss mit dem Kostenträger abgestimmt werden.