REHA-Zentrum in Wetzlar GmbH Zentrum für medizinische Rehabilitation und Praxis für Physiotherapie
Kurz gesagt: REHA-Zentrum in Wetzlar GmbH Zentrum für medizinische Rehabilitation und Praxis für Physiotherapie ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Wetzlar, Hessen.
| Adresse | Wilhelm-Loh-Straße 1, 35578 Wetzlar |
|---|---|
| Bundesland | Hessen |
| Telefon | +4964414498660 |
| Website | www.reha-zentrum-in-wetzlar.de |
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Was das für Betroffene bedeutet
Im Zusammenspiel mit weiteren Verfahrensschritten wird die Bedeutung deutlich. Wer unsicher ist, welcher Kostenträger zuständig ist, muss das nicht selbst herausfinden: Nach § 14 SGB IX muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen klären oder weiterleiten.
Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle die Anschrift und eine Telefonnummer und eine Website hinterlegt, nicht jedoch der Betreiber.
Wie Sie einen Platz hier bekommen
In der Praxis läuft die Suche meist über drei Wege: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.
Was oft übersehen wird
Ein häufiger Fehler ist eine zu knapp begründete Antragstellung. Je konkreter der medizinische Bezug im Antrag oder Widerspruch dargestellt wird, desto reibungsloser die Bearbeitung.
Bei Unsicherheit über den richtigen Kostenträger hilft ein Anruf bei der Rentenversicherung oder Krankenkasse weiter — die Klärungspflicht liegt beim Träger.
Häufige Fragen
Betroffene und Angehörige stellen zu diesem Punkt häufig folgende Fragen.
Kann ich mir die Reha-Klinik selbst aussuchen?
Nach § 8 SGB IX besteht ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können eine Einrichtung vorschlagen, der Kostenträger prüft, ob die sozialmedizinischen Kriterien erfüllt sind und weist bei Erfüllung in der Regel die Wunscheinrichtung zu.
Wer ist für meinen Reha-Antrag zuständig?
Das hängt von Erwerbsstatus und Diagnose ab: Bei Erwerbstätigen mit ausreichenden Pflichtbeitragszeiten meist die Deutsche Rentenversicherung, sonst die gesetzliche Krankenkasse, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft. Ist die Zuständigkeit unklar, muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen weiterleiten.
Bekomme ich während der Reha weiter Gehalt?
In der Regel wird während der Reha Übergangsgeld (bei Zuständigkeit der Rentenversicherung) oder Verletztengeld (bei der Berufsgenossenschaft) gezahlt, sofern zuvor Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung bestand. Die Höhe orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen.
Kann ich eine Reha auch ambulant statt stationär machen?
Ja, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der ambulanten Reha wohnen Sie zu Hause und suchen die Einrichtung tagsüber auf, oft mit Fahrdienst. Ambulante Reha macht bundesweit rund 16 Prozent aller medizinischen Reha-Leistungen aus, mit deutlichen regionalen Unterschieden.
Wie oft kann ich eine Reha beantragen?
Es gibt keine feste Obergrenze, die medizinische Notwendigkeit entscheidet im Einzelfall. Bei manchen Reha-Arten (etwa onkologischer Nachsorge) sind wiederholte Anträge in gewissen Zeitabständen üblich und werden bei entsprechender Begründung bewilligt.