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rehazentrum Dresden-Strehlen

Die Kurzantwort: rehazentrum Dresden-Strehlen ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Sachsen.

BundeslandSachsen
Websitereha-zentrum-dresden.de

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Bedeutung im Verfahrensalltag

Verstehen lässt sich der Punkt am besten im Zusammenspiel mit anderen Aspekten des Verfahrens. Ein oft unterschätzter Punkt: Fahrtkosten zur Reha werden von vielen Kostenträgern anteilig erstattet. Ein entsprechendes Formularfeld findet sich meist direkt im Antrag, wird aber gelegentlich übersehen.

Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle eine Website hinterlegt, nicht jedoch die Anschrift und eine Telefonnummer und der Betreiber.

Wie Sie einen Platz hier bekommen

Der übliche Weg führt über die folgenden Stationen: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.

Was oft übersehen wird

Ein Punkt, der gerne übersehen wird, ist die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang des Bescheids — nicht ab Ausstellungsdatum.

Aus der Praxis

Nach der Reha lohnt der Blick auf Reha-Sport oder Funktionstraining, um erzielte Fortschritte zu stabilisieren.

Häufige Fragen

Aus dem redaktionellen Alltag: die häufigsten Fragen zum Thema.

Ist eine Reha auch bei chronischen Erkrankungen ohne akutes Ereignis möglich?

Ja, ein Heilverfahren kann unabhängig von einem akuten Krankenhausaufenthalt beantragt werden, wenn eine chronische Erkrankung die Erwerbsfähigkeit oder Selbstständigkeit beeinträchtigt.

Was passiert nach dem Ende der Reha?

Am Ende steht ein Entlassungsbericht mit Behandlungsverlauf, Ergebnissen und einer sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung, der an Kostenträger und weiterbehandelnde Ärzte geht. Je nach Ergebnis können Reha-Sport, Funktionstraining oder eine stufenweise Wiedereingliederung folgen.

Muss ich für die Reha selbst etwas bezahlen?

Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung fallen in der Regel 10 Euro Zuzahlung pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr an, bei der Krankenkasse für bis zu 28 Tage. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.

Werden Reisebegleitpersonen bei der Reha mitversorgt?

Bei bestimmten Indikationen, etwa bei Kindern oder bei stark eingeschränkter Mobilität, kann eine Begleitperson mit aufgenommen werden. Das muss beim Antrag gesondert vermerkt und begründet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Reha und Kur?

Medizinische Rehabilitation zielt darauf ab, Erwerbsfähigkeit oder Selbstständigkeit nach Krankheit, Unfall oder Operation wiederherzustellen. Vorsorgeleistungen (umgangssprachlich Kur) sollen eine drohende Erkrankung verhindern oder eine leichtere Beeinträchtigung lindern und laufen meist über die Krankenkasse.