Rehazentrum Virchow
In einem Satz: Rehazentrum Virchow ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Berlin.
| Bundesland | Berlin |
|---|---|
| Telefon | +49 30 450552019 |
Standort auf OpenStreetMap ansehen
Praktische Bedeutung
Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng. Bei einer Ablehnung lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch, besonders wenn zusätzliche ärztliche Unterlagen die medizinische Notwendigkeit besser belegen können als der ursprüngliche Antrag. Die Frist von einem Monat sollte dabei nicht verpasst werden.
Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle eine Telefonnummer hinterlegt, nicht jedoch die Anschrift und eine Website und der Betreiber.
Wie Sie einen Platz hier bekommen
Betroffene finden einen passenden Reha-Platz in der Regel auf einem von drei Wegen: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.
Was oft übersehen wird
Was viele nicht bedenken: Das Wunsch- und Wahlrecht ist kein uneingeschränkter Anspruch auf jede beliebige Klinik, sondern muss medizinisch oder durch besondere Bedürfnisse begründet sein.
Wer das Wunsch- und Wahlrecht nutzen möchte, sollte den Klinikwunsch medizinisch begründen, nicht nur mit einer Ortspräferenz.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Gibt es eine Altersgrenze für Reha-Maßnahmen?
Nein, weder nach oben noch nach unten gibt es eine feste Altersgrenze. Es gibt spezialisierte Angebote für Kinder und Jugendliche ebenso wie für ältere Menschen in der geriatrischen Reha.
Was passiert mit meinem Job während einer längeren Reha?
Der Arbeitsplatz bleibt während einer bewilligten Reha-Maßnahme erhalten. Bei längerer Abwesenheit kann im Anschluss die stufenweise Wiedereingliederung helfen, schrittweise zurück in den vollen Job zu finden.
Muss ich für die Reha selbst etwas bezahlen?
Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung fallen in der Regel 10 Euro Zuzahlung pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr an, bei der Krankenkasse für bis zu 28 Tage. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.
Kann ich mir die Reha-Klinik selbst aussuchen?
Nach § 8 SGB IX besteht ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können eine Einrichtung vorschlagen, der Kostenträger prüft, ob die sozialmedizinischen Kriterien erfüllt sind und weist bei Erfüllung in der Regel die Wunscheinrichtung zu.
Wer ist für meinen Reha-Antrag zuständig?
Das hängt von Erwerbsstatus und Diagnose ab: Bei Erwerbstätigen mit ausreichenden Pflichtbeitragszeiten meist die Deutsche Rentenversicherung, sonst die gesetzliche Krankenkasse, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft. Ist die Zuständigkeit unklar, muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen weiterleiten.