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ZAR Stuttgart

Kurz gesagt: ZAR Stuttgart ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Stuttgart, Baden-Württemberg.

AdresseWilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart
BundeslandBaden-Württemberg
Websitewww.zar-stuttgart.de

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Für den Alltag

Erst mit Blick auf die umliegenden Themen wird die Rolle im Antragsverfahren klar. Sozialverbände wie VdK oder SoVD sowie Fachanwälte für Sozialrecht helfen bei komplexeren Fällen weiter, etwa wenn ein Widerspruch mehrfach abgelehnt wurde oder die Zuständigkeit strittig bleibt.

Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle die Anschrift und eine Website hinterlegt, nicht jedoch eine Telefonnummer und der Betreiber.

Wie Sie einen Platz hier bekommen

Betroffene finden einen passenden Reha-Platz in der Regel auf einem von drei Wegen: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.

Was oft übersehen wird

Was viele nicht bedenken: Das Wunsch- und Wahlrecht ist kein uneingeschränkter Anspruch auf jede beliebige Klinik, sondern muss medizinisch oder durch besondere Bedürfnisse begründet sein.

Praxis-Tipp

Fahrtkosten zur Reha werden bei vielen Kostenträgern anteilig erstattet — das Antragsformular enthält meist ein eigenes Feld dafür.

Häufige Fragen

Betroffene und Angehörige stellen zu diesem Punkt häufig folgende Fragen.

Was passiert bei einem Abbruch der Reha-Maßnahme?

Ein Abbruch aus medizinischen Gründen wird vom ärztlichen Personal der Einrichtung dokumentiert und dem Kostenträger gemeldet. Ein eigenmächtiger Abbruch ohne medizinischen Grund kann sich auf spätere Anträge auswirken.

Zählt eine Reha als Krankschreibung?

Während einer stationären Reha gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Reha-Zeit wird entsprechend angerechnet. Details klärt der behandelnde Betrieb oder Arbeitgeber am besten direkt mit der Krankenkasse.

Was bedeutet Reha vor Rente?

Der Grundsatz besagt, dass vor der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente geprüft werden muss, ob medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit erhalten können. Er betrifft insbesondere Berufe mit hoher körperlicher Belastung.

Muss ich für die Reha selbst etwas bezahlen?

Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung fallen in der Regel 10 Euro Zuzahlung pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr an, bei der Krankenkasse für bis zu 28 Tage. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.

Kann ich eine Reha auch im europäischen Ausland machen?

In begründeten Ausnahmefällen ist das möglich, etwa bei besonderer fachlicher Spezialisierung, die im Inland nicht verfügbar ist. Das Verfahren ist komplexer und muss vorab mit dem Kostenträger abgestimmt werden.