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Neurologische Reha

In einem Satz: Rehabilitation nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder bei neurologischen Erkrankungen wie Parkinson und MS.

Typische Dauerje nach Phase 3 bis 8 Wochen, Frührehabilitation auch länger
KostenträgerDeutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenkasse

Was diese Reha umfasst

Beim Blick auf die Details eines Reha-Bescheids begegnet einem Neurologische Reha häufig. Die neurologische Rehabilitation behandelt Menschen nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Rückenmarksverletzung oder bei fortschreitenden Erkrankungen wie Parkinson, Multipler Sklerose oder ALS. Sie ist in Phasen gegliedert (Phase B bis D je nach Schwere der Beeinträchtigung) und kombiniert Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Neuropsychologie. Häufige Behandlungsziele sind das Wiedererlernen von Bewegungsabläufen, Sprache und Alltagskompetenzen sowie die Anpassung an bleibende Einschränkungen.

Typische Anlässe

Für den Alltag

Erst mit Blick auf die umliegenden Themen wird die Rolle im Antragsverfahren klar. Bei längerer Erkrankung kann die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) den Übergang zurück in den Job erleichtern. Sie wird ärztlich begleitet und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber umgesetzt.

Antrag und Kostenträger

Betroffene finden einen passenden Reha-Platz in der Regel auf einem von drei Wegen: Mehr zur Antragstellung im Ratgeber Reha-Antrag stellen und zu den Zuständigkeiten im Ratgeber Kostenträger der Reha.

Was oft übersehen wird

Was viele nicht bedenken: Das Wunsch- und Wahlrecht ist kein uneingeschränkter Anspruch auf jede beliebige Klinik, sondern muss medizinisch oder durch besondere Bedürfnisse begründet sein.

Praxis-Tipp

Fahrtkosten zur Reha werden bei vielen Kostenträgern anteilig erstattet — das Antragsformular enthält meist ein eigenes Feld dafür.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.

Was passiert, wenn während der Reha eine weitere Erkrankung auftritt?

Die Einrichtung behandelt akute Zwischenfälle in der Regel selbst oder verlegt bei Bedarf in ein Krankenhaus. Die Reha-Maßnahme kann anschließend fortgesetzt oder neu beantragt werden, je nach Schwere des Ereignisses.

Muss ich für die Reha selbst etwas bezahlen?

Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung fallen in der Regel 10 Euro Zuzahlung pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr an, bei der Krankenkasse für bis zu 28 Tage. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.

Wie oft kann ich eine Reha beantragen?

Es gibt keine feste Obergrenze, die medizinische Notwendigkeit entscheidet im Einzelfall. Bei manchen Reha-Arten (etwa onkologischer Nachsorge) sind wiederholte Anträge in gewissen Zeitabständen üblich und werden bei entsprechender Begründung bewilligt.

Wie lange dauert eine Reha in der Regel?

Das hängt stark vom Fachbereich ab: orthopädische oder kardiologische Reha meist 3 Wochen, psychosomatische Reha oft 5 Wochen, Sucht-Reha stationär 8 bis 16 Wochen. Die genaue Dauer legt die Einrichtung mit dem Kostenträger anhand des Verlaufs fest.

Kann ich während einer laufenden Reha die Einrichtung wechseln?

Das ist die Ausnahme und bedarf triftiger Gründe, etwa wenn die Einrichtung die notwendige Behandlung nachweislich nicht leisten kann. Ein Wechsel muss mit dem Kostenträger abgestimmt werden.