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Übergangsgeld

Wesentliches vorweg: Lohnersatzleistung während der Reha.

In Gesprächen mit dem Sozialdienst taucht Übergangsgeld regelmäßig auf. Lohnersatzleistung während der Reha.

Definition und Einordnung

Übergangsgeld wird während einer Reha-Maßnahme gezahlt, um den Verdienstausfall auszugleichen, sofern Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung bestand. Die Höhe orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen.

In der Praxis

Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet den eigenen Fall schneller ein.

Kleiner Hinweis

Ergänzende Arztberichte können einen Antrag oder Widerspruch deutlich stärken, wenn sie konkret auf die Ablehnungsgründe eingehen.

Häufige Fragen

Aus dem redaktionellen Alltag: die häufigsten Fragen zum Thema.

Was ist die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)?

Dabei kehren Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise mit reduzierter Stundenzahl an den Arbeitsplatz zurück, ärztlich begleitet und von Krankenkasse oder Rentenversicherung unterstützt.

Was passiert bei einem Abbruch der Reha-Maßnahme?

Ein Abbruch aus medizinischen Gründen wird vom ärztlichen Personal der Einrichtung dokumentiert und dem Kostenträger gemeldet. Ein eigenmächtiger Abbruch ohne medizinischen Grund kann sich auf spätere Anträge auswirken.

Wer ist für meinen Reha-Antrag zuständig?

Das hängt von Erwerbsstatus und Diagnose ab: Bei Erwerbstätigen mit ausreichenden Pflichtbeitragszeiten meist die Deutsche Rentenversicherung, sonst die gesetzliche Krankenkasse, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft. Ist die Zuständigkeit unklar, muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen weiterleiten.

Kann ich während der Reha Besuch empfangen?

Das regeln die Einrichtungen selbst, meist mit festen Besuchszeiten. Bei Kinder- oder Mutter-Kind-Reha gelten oft andere, familienfreundlichere Regelungen. Details erfragen Sie am besten direkt bei der jeweiligen Einrichtung.

Was bedeutet es, wenn eine Reha-Einrichtung Vertragspartner der Krankenkasse ist?

Vertragskliniken haben feste Konditionen mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart. Bei einer Wunscheinrichtung außerhalb dieses Vertragsnetzes können unter Umständen Mehrkosten für die versicherte Person entstehen.