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Verletztengeld

Kurz gesagt: Lohnersatzleistung bei Arbeitsunfall-Reha.

Wer sich näher mit Verletztengeld beschäftigt, stößt schnell auf wiederkehrende Fragen. Lohnersatzleistung bei Arbeitsunfall-Reha.

Worum es geht

Verletztengeld ist die dem Übergangsgeld entsprechende Leistung, wenn die Berufsgenossenschaft Kostenträger ist, also bei Reha nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.

Praktische Bedeutung

Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng.

Aus der Praxis

Bei einer AHB nach Krankenhausaufenthalt zählt Schnelligkeit — je eher die Reha beginnt, desto besser meist der Behandlungserfolg.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was passiert mit meinem Job während einer längeren Reha?

Der Arbeitsplatz bleibt während einer bewilligten Reha-Maßnahme erhalten. Bei längerer Abwesenheit kann im Anschluss die stufenweise Wiedereingliederung helfen, schrittweise zurück in den vollen Job zu finden.

Wer ist für meinen Reha-Antrag zuständig?

Das hängt von Erwerbsstatus und Diagnose ab: Bei Erwerbstätigen mit ausreichenden Pflichtbeitragszeiten meist die Deutsche Rentenversicherung, sonst die gesetzliche Krankenkasse, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft. Ist die Zuständigkeit unklar, muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen weiterleiten.

Wie oft kann ich eine Reha beantragen?

Es gibt keine feste Obergrenze, die medizinische Notwendigkeit entscheidet im Einzelfall. Bei manchen Reha-Arten (etwa onkologischer Nachsorge) sind wiederholte Anträge in gewissen Zeitabständen üblich und werden bei entsprechender Begründung bewilligt.

Kann privat Versicherten eine Reha verweigert werden?

Privat Krankenversicherte haben Anspruch gemäß ihrem Versicherungstarif. Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen Tarifen, weshalb eine Klärung mit dem Versicherer vor der Antragstellung sinnvoll ist.

Zählt eine Reha als Krankschreibung?

Während einer stationären Reha gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Reha-Zeit wird entsprechend angerechnet. Details klärt der behandelnde Betrieb oder Arbeitgeber am besten direkt mit der Krankenkasse.