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BG Rehazentrum HafenCity

Die Kurzantwort: BG Rehazentrum HafenCity ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Hamburg.

AdresseAm Sandtorkai 37
BundeslandHamburg
Telefon+49 40 73060
Websitewww.bg-kliniken.de
BetreiberBG Klinikum Hamburg gGmbH

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Praktische Bedeutung

Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng. Bei einer Ablehnung lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch, besonders wenn zusätzliche ärztliche Unterlagen die medizinische Notwendigkeit besser belegen können als der ursprüngliche Antrag. Die Frist von einem Monat sollte dabei nicht verpasst werden.

Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle die Anschrift und eine Telefonnummer und eine Website und der Betreiber hinterlegt.

Wie Sie einen Platz hier bekommen

Der Zugang zu einer Reha-Einrichtung läuft standardmäßig so: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.

Was oft übersehen wird

Oft übersehen wird die Zwei-Wochen-Frist zur Klärung der Zuständigkeit: Wenn ein Kostenträger nicht zuständig ist, muss er den Antrag zeitnah weiterleiten, statt ihn einfach abzulehnen.

Erfahrungswert

Wer das Wunsch- und Wahlrecht nutzen möchte, sollte den Klinikwunsch medizinisch begründen, nicht nur mit einer Ortspräferenz.

Häufige Fragen

Betroffene und Angehörige stellen zu diesem Punkt häufig folgende Fragen.

Wie lange dauert eine Reha in der Regel?

Das hängt stark vom Fachbereich ab: orthopädische oder kardiologische Reha meist 3 Wochen, psychosomatische Reha oft 5 Wochen, Sucht-Reha stationär 8 bis 16 Wochen. Die genaue Dauer legt die Einrichtung mit dem Kostenträger anhand des Verlaufs fest.

Wie oft kann ich eine Reha beantragen?

Es gibt keine feste Obergrenze, die medizinische Notwendigkeit entscheidet im Einzelfall. Bei manchen Reha-Arten (etwa onkologischer Nachsorge) sind wiederholte Anträge in gewissen Zeitabständen üblich und werden bei entsprechender Begründung bewilligt.

Muss ich für die Reha selbst etwas bezahlen?

Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung fallen in der Regel 10 Euro Zuzahlung pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr an, bei der Krankenkasse für bis zu 28 Tage. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.

Was passiert, wenn während der Reha eine weitere Erkrankung auftritt?

Die Einrichtung behandelt akute Zwischenfälle in der Regel selbst oder verlegt bei Bedarf in ein Krankenhaus. Die Reha-Maßnahme kann anschließend fortgesetzt oder neu beantragt werden, je nach Schwere des Ereignisses.

Was passiert, wenn eine Reha-Einrichtung keine passenden Plätze frei hat?

Der Kostenträger schlägt in diesem Fall in der Regel eine alternative Einrichtung mit ähnlichem Fachschwerpunkt vor. Ein bestimmter Wunsch kann sich dadurch verzögern, entfällt aber nicht automatisch, wenn er weiterhin medizinisch begründet ist.