Reha-Zentren in Hamburg
Kurz gesagt: In Hamburg (Landeshauptstadt Hamburg, rund 1.892.000 Einwohner) sind 8 Reha-Zentren erfasst.
Praktische Bedeutung
Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng. Sozialverbände wie VdK oder SoVD sowie Fachanwälte für Sozialrecht helfen bei komplexeren Fällen weiter, etwa wenn ein Widerspruch mehrfach abgelehnt wurde oder die Zuständigkeit strittig bleibt.
Erfasste Reha-Zentren in Hamburg
Wie Sie einen Reha-Platz in Hamburg bekommen
Betroffene finden einen passenden Reha-Platz in der Regel auf einem von drei Wegen: Mehr dazu im Ratgeber Reha-Antrag stellen.
Häufige Fragen
Betroffene und Angehörige stellen zu diesem Punkt häufig folgende Fragen.
Wie lange dauert eine Reha in der Regel?
Das hängt stark vom Fachbereich ab: orthopädische oder kardiologische Reha meist 3 Wochen, psychosomatische Reha oft 5 Wochen, Sucht-Reha stationär 8 bis 16 Wochen. Die genaue Dauer legt die Einrichtung mit dem Kostenträger anhand des Verlaufs fest.
Gibt es Reha-Angebote speziell für Kinder und Jugendliche?
Ja, die Kinder- und Jugendrehabilitation behandelt chronisch kranke Kinder und Jugendliche, etwa bei Asthma, Neurodermitis, Adipositas oder Diabetes Typ 1, meist mit begleitendem Schulunterricht während der Reha-Zeit.
Kann der Arbeitgeber eine Reha verlangen oder ablehnen?
Der Arbeitgeber kann eine Reha weder verlangen noch ablehnen, da die Entscheidung zwischen versicherter Person, Ärztin oder Arzt und Kostenträger liegt. Der Arbeitgeber wird über die Abwesenheit informiert, nicht aber über medizinische Details.
Was bedeutet es, wenn eine Reha-Einrichtung Vertragspartner der Krankenkasse ist?
Vertragskliniken haben feste Konditionen mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart. Bei einer Wunscheinrichtung außerhalb dieses Vertragsnetzes können unter Umständen Mehrkosten für die versicherte Person entstehen.
Was passiert, wenn mein Reha-Antrag abgelehnt wird?
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Dagegen kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, idealerweise mit ergänzenden ärztlichen Unterlagen. Bleibt es bei der Ablehnung, ist eine kostenfreie Klage vor dem Sozialgericht möglich.