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medicoreha Neuss

In einem Satz: medicoreha Neuss ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Neuss, Nordrhein-Westfalen.

AdressePreußenstraße 84a, 41464 Neuss
BundeslandNordrhein-Westfalen
Telefon+49 2131 8900
Websitemedicoreha.de
Betreibermedicoreha Welsink Rehabilitation GmbH

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Bedeutung im Verfahrensalltag

Verstehen lässt sich der Punkt am besten im Zusammenspiel mit anderen Aspekten des Verfahrens. Ein oft unterschätzter Punkt: Fahrtkosten zur Reha werden von vielen Kostenträgern anteilig erstattet. Ein entsprechendes Formularfeld findet sich meist direkt im Antrag, wird aber gelegentlich übersehen.

Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle die Anschrift und eine Telefonnummer und eine Website und der Betreiber hinterlegt.

Wie Sie einen Platz hier bekommen

Der übliche Weg führt über die folgenden Stationen: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.

Was oft übersehen wird

Ein Punkt, der gerne übersehen wird, ist die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang des Bescheids — nicht ab Ausstellungsdatum.

Aus der Praxis

Nach der Reha lohnt der Blick auf Reha-Sport oder Funktionstraining, um erzielte Fortschritte zu stabilisieren.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Bekomme ich während der Reha weiter Gehalt?

In der Regel wird während der Reha Übergangsgeld (bei Zuständigkeit der Rentenversicherung) oder Verletztengeld (bei der Berufsgenossenschaft) gezahlt, sofern zuvor Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung bestand. Die Höhe orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen.

Was ist Übergangsgeld und wer bekommt es?

Übergangsgeld gleicht während der Reha den Verdienstausfall aus, wenn zuvor Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung bestand. Es wird von der Rentenversicherung als Kostenträger gezahlt.

Kann der Arbeitgeber eine Reha verlangen oder ablehnen?

Der Arbeitgeber kann eine Reha weder verlangen noch ablehnen, da die Entscheidung zwischen versicherter Person, Ärztin oder Arzt und Kostenträger liegt. Der Arbeitgeber wird über die Abwesenheit informiert, nicht aber über medizinische Details.

Kann ich mir die Reha-Klinik selbst aussuchen?

Nach § 8 SGB IX besteht ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können eine Einrichtung vorschlagen, der Kostenträger prüft, ob die sozialmedizinischen Kriterien erfüllt sind und weist bei Erfüllung in der Regel die Wunscheinrichtung zu.

Was passiert nach dem Ende der Reha?

Am Ende steht ein Entlassungsbericht mit Behandlungsverlauf, Ergebnissen und einer sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung, der an Kostenträger und weiterbehandelnde Ärzte geht. Je nach Ergebnis können Reha-Sport, Funktionstraining oder eine stufenweise Wiedereingliederung folgen.