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Reha am Kaifu

Kurz gesagt: Reha am Kaifu ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Hamburg.

BundeslandHamburg
Websitewww.reha-am-kaifu.de
BetreiberManhagen

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Praktische Bedeutung

Der Zusammenhang mit anderen Teilen des Reha-Verfahrens ist eng. Sozialverbände wie VdK oder SoVD sowie Fachanwälte für Sozialrecht helfen bei komplexeren Fällen weiter, etwa wenn ein Widerspruch mehrfach abgelehnt wurde oder die Zuständigkeit strittig bleibt.

Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle eine Website und der Betreiber hinterlegt, nicht jedoch die Anschrift und eine Telefonnummer.

Wie Sie einen Platz hier bekommen

Praktisch alle Fälle laufen über einen dieser Wege: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.

Was oft übersehen wird

Der Unterschied zwischen Reha und Vorsorge (Kur) wird häufig verwechselt, was zu Anträgen beim falschen Kostenträger und damit zu Verzögerungen führen kann.

Worauf zu achten ist

Wer das Wunsch- und Wahlrecht nutzen möchte, sollte den Klinikwunsch medizinisch begründen, nicht nur mit einer Ortspräferenz.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.

Kann ich mir die Reha-Klinik selbst aussuchen?

Nach § 8 SGB IX besteht ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können eine Einrichtung vorschlagen, der Kostenträger prüft, ob die sozialmedizinischen Kriterien erfüllt sind und weist bei Erfüllung in der Regel die Wunscheinrichtung zu.

Was ist der Unterschied zwischen Reha-Bedürftigkeit und Reha-Fähigkeit?

Reha-Bedürftigkeit bedeutet, dass eine Reha medizinisch notwendig ist. Reha-Fähigkeit bedeutet, dass der gesundheitliche Zustand eine aktive Teilnahme an den Maßnahmen überhaupt zulässt. Beides muss gegeben sein.

Was passiert, wenn mein Reha-Antrag abgelehnt wird?

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Dagegen kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, idealerweise mit ergänzenden ärztlichen Unterlagen. Bleibt es bei der Ablehnung, ist eine kostenfreie Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Gibt es Reha-Angebote speziell für Kinder und Jugendliche?

Ja, die Kinder- und Jugendrehabilitation behandelt chronisch kranke Kinder und Jugendliche, etwa bei Asthma, Neurodermitis, Adipositas oder Diabetes Typ 1, meist mit begleitendem Schulunterricht während der Reha-Zeit.

Wer ist für meinen Reha-Antrag zuständig?

Das hängt von Erwerbsstatus und Diagnose ab: Bei Erwerbstätigen mit ausreichenden Pflichtbeitragszeiten meist die Deutsche Rentenversicherung, sonst die gesetzliche Krankenkasse, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft. Ist die Zuständigkeit unklar, muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen weiterleiten.