Sieg-Reha
Schnell erklärt: Sieg-Reha ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Nordrhein-Westfalen.
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
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Für den Alltag
Erst mit Blick auf die umliegenden Themen wird die Rolle im Antragsverfahren klar. Wer unsicher ist, welcher Kostenträger zuständig ist, muss das nicht selbst herausfinden: Nach § 14 SGB IX muss der zuerst angefragte Träger innerhalb von zwei Wochen klären oder weiterleiten.
Zu dieser Einrichtung sind aktuell nur die Grunddaten (Name, Standort, Bundesland) erfasst. Adresse, Telefon oder Website fehlen in der zugrunde liegenden Kartenquelle, was bei kleineren oder neueren Einträgen häufiger vorkommt.
Wie Sie einen Platz hier bekommen
Der Ablauf ist in Deutschland weitgehend einheitlich geregelt: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.
Was oft übersehen wird
Was oft ins Rutschen kommt: Fahrtkosten zur Reha werden erstattet, aber nur, wenn der entsprechende Antrag gleich mitgestellt wird, nicht nachträglich.
Vor der Antragstellung mit dem Sozialdienst des Krankenhauses sprechen — er kennt die Formulare und Fristen im Detail.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.
Muss ich für die Reha extra Urlaub nehmen?
Nein, während einer bewilligten Reha-Maßnahme gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Zeit wird entsprechend der Zuständigkeit des Kostenträgers abgesichert, nicht als regulärer Urlaub.
Kann der Arbeitgeber eine Reha verlangen oder ablehnen?
Der Arbeitgeber kann eine Reha weder verlangen noch ablehnen, da die Entscheidung zwischen versicherter Person, Ärztin oder Arzt und Kostenträger liegt. Der Arbeitgeber wird über die Abwesenheit informiert, nicht aber über medizinische Details.
Werden Reisebegleitpersonen bei der Reha mitversorgt?
Bei bestimmten Indikationen, etwa bei Kindern oder bei stark eingeschränkter Mobilität, kann eine Begleitperson mit aufgenommen werden. Das muss beim Antrag gesondert vermerkt und begründet werden.
Gibt es Reha-Angebote speziell für Kinder und Jugendliche?
Ja, die Kinder- und Jugendrehabilitation behandelt chronisch kranke Kinder und Jugendliche, etwa bei Asthma, Neurodermitis, Adipositas oder Diabetes Typ 1, meist mit begleitendem Schulunterricht während der Reha-Zeit.
Kann ich während der Reha Besuch empfangen?
Das regeln die Einrichtungen selbst, meist mit festen Besuchszeiten. Bei Kinder- oder Mutter-Kind-Reha gelten oft andere, familienfreundlichere Regelungen. Details erfragen Sie am besten direkt bei der jeweiligen Einrichtung.