VITREA Rehaklinik Bergisch-Land
Kurz gesagt: VITREA Rehaklinik Bergisch-Land ist eine erfasste Reha-Einrichtung in Wuppertal, Nordrhein-Westfalen.
| Adresse | Im Saalscheid 5, 42369 Wuppertal |
|---|---|
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Telefon | +49 202 246301 |
| Website | www.vitrea-gesundheit.de |
| Betreiber | VITREA |
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Was das für Betroffene bedeutet
Im Zusammenspiel mit weiteren Verfahrensschritten wird die Bedeutung deutlich. Bei der Wahl der Reha-Einrichtung lohnt es sich, nicht nur auf die Entfernung zum Wohnort zu schauen, sondern auch auf die fachliche Spezialisierung auf das eigene Krankheitsbild. Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es, einen begründeten Vorschlag zu machen.
Für diese Einrichtung sind in unserer Datenquelle die Anschrift und eine Telefonnummer und eine Website und der Betreiber hinterlegt.
Wie Sie einen Platz hier bekommen
Betroffene finden einen passenden Reha-Platz in der Regel auf einem von drei Wegen: Diese Seite vermittelt keine Reha-Plätze. Um einen Platz in dieser oder einer anderen Einrichtung zu bekommen, stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger und nutzen dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um diese Einrichtung vorzuschlagen.
Was oft übersehen wird
Was viele nicht bedenken: Das Wunsch- und Wahlrecht ist kein uneingeschränkter Anspruch auf jede beliebige Klinik, sondern muss medizinisch oder durch besondere Bedürfnisse begründet sein.
Das Datum des Bescheids genau notieren — die Widerspruchsfrist läuft ab Zugang, nicht ab Ausstellungsdatum.
Häufige Fragen
Aus dem redaktionellen Alltag: die häufigsten Fragen zum Thema.
Was ist der Unterschied zwischen Reha-Bedürftigkeit und Reha-Fähigkeit?
Reha-Bedürftigkeit bedeutet, dass eine Reha medizinisch notwendig ist. Reha-Fähigkeit bedeutet, dass der gesundheitliche Zustand eine aktive Teilnahme an den Maßnahmen überhaupt zulässt. Beides muss gegeben sein.
Wie finde ich heraus, welches Bundesland für mich zuständig ist?
Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Bundesland, sondern nach dem Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft) und dessen Regionalstruktur. Das Bundesland bestimmt lediglich, welche Reha-Einrichtungen in der Nähe liegen.
Was ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?
Eine Vorsorge- oder Reha-Maßnahme der Krankenkasse für Elternteile mit erschöpfungsbedingten Beschwerden, bei der das Kind mit aufgenommen und parallel betreut wird. Zuständig ist in aller Regel die Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung.
Muss ich für die Reha selbst etwas bezahlen?
Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung fallen in der Regel 10 Euro Zuzahlung pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr an, bei der Krankenkasse für bis zu 28 Tage. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.
Muss ich für die Reha extra Urlaub nehmen?
Nein, während einer bewilligten Reha-Maßnahme gelten Sie in der Regel als arbeitsunfähig beziehungsweise die Zeit wird entsprechend der Zuständigkeit des Kostenträgers abgesichert, nicht als regulärer Urlaub.